zur Startseite   zurück

 

Unsere Aktuelle  Seite 

Die Bayernhymne

 

Nachdem Münchens Oberbürgermeister Ude und Ministerpräsident Edmund Stoiber Probleme mit dem Text der Bayernhymne haben, diese nun hier zum üben. 

 

 

 
Gott mit dir, du Land der Bayern, Heimaterde, Vaterland!
Über deinen weiten Gauen ruhe seine Segenshand!
Er behüte deine Fluren, schirme deiner Städte Bau
und erhalte dir die Farben seines Himmels weiß und blau!
 
Gott mit dir, dem Bayernvolke, dass wir uns'rer Väter wert,
fest in Eintracht und in Frieden bauen uns'res Glückes Herd!
Dass mit Deutschlands Bruderstämmen einig uns ein jeder schau,
und den alten Ruhm bewähre unser Banner weiß und blau!
 
Notenblatt der Bayernhymne  
  
Wissenswertes und Geschichte zur Bayernhymne

Dichter der Urfassung war der Münchner Lehrer Michael Öchsner,  Komponist war Konrad Max Kunz, Professor am Münchner Konservatorium (heute Musikhochschule) und Chordirigent in der Königlichen Oper (heute Staatsoper). Öchsner und Kunz wirkten zusammen in der alten Münchner Bürger-Sänger-Zunft, der sie 1860 das Lied "Für Bayern" widmeten.
Es verbreitete sich rasch in Vereinen, in denen Öchsner, Kunz und ihre Freunde von der Sängerzunft mitwirkten (Schützenvereine und die in den Jahren seit 1860 neu gegründeten Turnvereine, Bayerischer Lehrerverein und Bayerischer Sängerbund).

Als die Nationalhymne der Weimarer Republik 1952 zur Hymne der Bundesrepublik Deutschland bestimmt worden war, beschloss der Bayerische Landtag einstimmig, die Deutschlandhymne und das Lied "Für Bayern" sollten in den Schulen gelehrt und gemeinsam im Bayerischen Rundfunk verwendet werden. Die damalige Bayerische Staatsregierung  vollzog den Landtagsbeschluss am 3.3.1953. Da das zuständige Innenministerium 1964 von einer gesetzlichen Regelung der Hymnenfrage abriet, wurde sie abschließend durch Bekanntmachung des Ministerpräsidenten geregelt. Das Bayernlied, das seit 1964 offiziell "Hymne" genannt wird, genießt den Schutz des § 90a StGB, der die Verunglimpfung von Bundeshymne und Landeshymnen verbietet.

In der Urfassung von 1860 gab es eine dritte Strophe, die sogenannte "Königsstrophe". Ihr erster Vers lautete: "Gott mit ihm, dem Bayernkönig! Segen über sein Geschlecht!"
Ab 1918 wurde diese Strophe in den meisten Liederbüchern getilgt. Der bayerische Dichter Josef Maria Lutz verfasste 1946 eine neue dritte Strophe. Sie beginnt mit den Worten: "Gott . . . mit allen, die der Menschen heilig Recht treu behüten und bewahren!" Diese hat sich aber nicht recht durchgesetzt.

Einen Schlussstrich über unterschiedliche Textgestaltungen beendete Ministerpräsident Franz Josef Strauß mit einer Bekanntmachung vom 18. Juli 1980. Darin ist festgelegt, dass der 1953 beschlossene zweistrophige Text bei offiziellen Anlässen verwendet wird.

Literaturhinweis: Eine ausführliche Hymnengeschichte hat der Bayerische Landesverein für Heimatpflege in seiner Zeitschrift "Schönere Heimat", Heft 4, 1996 veröffentlicht.

 

 

 

 

 

 

 
  zur Startseite