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Die Bayernhymne |
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Nachdem Münchens Oberbürgermeister Ude und Ministerpräsident Edmund Stoiber Probleme mit dem Text der Bayernhymne haben, diese nun hier zum üben. |
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Gott mit dir, du Land der Bayern, Heimaterde, Vaterland! | ||
Über deinen weiten Gauen ruhe seine Segenshand! | ||
Er behüte deine Fluren, schirme deiner Städte Bau | ||
und erhalte dir die Farben seines Himmels weiß und blau! | ||
Gott mit dir, dem Bayernvolke, dass wir uns'rer Väter wert, | ||
fest in Eintracht und in Frieden bauen uns'res Glückes Herd! | ||
Dass mit Deutschlands Bruderstämmen einig uns ein jeder schau, | ||
und den alten Ruhm bewähre unser Banner weiß und blau! | ||
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Wissenswertes und Geschichte zur Bayernhymne
Dichter der Urfassung war der Münchner Lehrer Michael Öchsner,
Komponist war Konrad Max Kunz, Professor am Münchner Konservatorium (heute
Musikhochschule) und Chordirigent in der Königlichen Oper (heute
Staatsoper). Öchsner und Kunz wirkten zusammen in der alten Münchner
Bürger-Sänger-Zunft, der sie 1860 das Lied "Für Bayern" widmeten. Als die Nationalhymne der Weimarer Republik 1952 zur Hymne der Bundesrepublik Deutschland bestimmt worden war, beschloss der Bayerische Landtag einstimmig, die Deutschlandhymne und das Lied "Für Bayern" sollten in den Schulen gelehrt und gemeinsam im Bayerischen Rundfunk verwendet werden. Die damalige Bayerische Staatsregierung vollzog den Landtagsbeschluss am 3.3.1953. Da das zuständige Innenministerium 1964 von einer gesetzlichen Regelung der Hymnenfrage abriet, wurde sie abschließend durch Bekanntmachung des Ministerpräsidenten geregelt. Das Bayernlied, das seit 1964 offiziell "Hymne" genannt wird, genießt den Schutz des § 90a StGB, der die Verunglimpfung von Bundeshymne und Landeshymnen verbietet. In der Urfassung von 1860 gab es eine dritte Strophe,
die sogenannte "Königsstrophe". Ihr erster Vers lautete: "Gott mit ihm,
dem Bayernkönig! Segen über sein Geschlecht!" Einen Schlussstrich über unterschiedliche Textgestaltungen beendete Ministerpräsident Franz Josef Strauß mit einer Bekanntmachung vom 18. Juli 1980. Darin ist festgelegt, dass der 1953 beschlossene zweistrophige Text bei offiziellen Anlässen verwendet wird. Literaturhinweis: Eine ausführliche Hymnengeschichte hat der Bayerische Landesverein für Heimatpflege in seiner Zeitschrift "Schönere Heimat", Heft 4, 1996 veröffentlicht. |
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